Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schuldner
Der Begriff des Schuldners ist in den Bereich des Zivilrechts, genauer gesagt in dessen Unterbereich des sogenannten Schuldrechts einzuordnen. Als Schuldner bezeichnet man die Partei eines Schuldverhältnisses (z.B. Mietvertrages), welche sich dazu verpflichtet hat, einer anderen Partei (Gläubiger) irgendeine Leistung (z.B. Zahlung des Mietzinses) zu erbringen. Eine solche Leistung kann alles Mögliche beinhalten, z.B. die Zahlung eines Geldbetrags, die Reparatur eines PKW oder die Unterlassung ehrabschneidender Behauptungen. Der Schuldner muss nicht geschäftsfähig jedoch rechtsfähig sein, und die geforderte Leistung muss zulässig sein, darf also nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder sittenwidrig sein. Beispiele: Ein noch geschäftsunfähiges Kind hat grundsätzlich Unterhaltsansprüche gegen seinen Vater, auch wenn dieser wegen Demenz geschäftsunfähig geworden ist. Und ein Kaufvertrag über verbotene Drogen ist selbstverständlich von vornherein nichtig. Im Rahmen eines Kaufvertrages kann die Leistung zum einen in der Zahlung des Kaufpreises bestehen oder in der Übergabe der Ware. Im diesem Falle ist somit jede Partei sowohl Schuldner als auch Gläubiger der anderen Partei.
Bei Zweifeln darüber, ob und was geschuldet wird, werden Sie gerne von den Rechtsanwälten/innen der Deutschen Anwaltshotline beraten. Stand: 07.12.2010
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