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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist die Entschädigung in Geld, die Sie zivilrechtlich bei einer gegen Sie begangenen unerlaubten Handlung (zum Beispiel einer Straftat) wegen einer daraus resultierenden Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder einer Freiheitsentziehung verlangen können.
Ausnahmsweise wird hierbei ein Schaden ersetzt, der kein Vermögensschaden, sondern ein immaterieller Schaden ist.

Das Schmerzensgeld hat eine doppelte Funktion. Zunächst soll wie bei jedem Schadensersatzanspruch auch eine Ausgleichsfunktion erreicht werden. Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich bieten für diejenigen Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, die die Verletzung zur Folge hat. Derartige Schäden sind vor allem die erlittenen und noch zu erleidenden Schmerzen, ausgestandene Ängste und Sorgen und die Beeinträchtigung der Lebensfreude.

Darüber hinaus soll das Schmerzensgeld auch eine Genugtuungsfunktion haben. Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten eine Genugtuung für das verschaffen, was ihm der Schädiger angetan hat. Unter dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion sind insbesondere Art und Maß des Verschuldens beim Schädiger zu berücksichtigen.

Die Bemessungsgrundlage ist eine Frage des Einzelfalls und liegt zuletzt allein im Ermessen des Richters. Die so genannten Schmerzensgeldtabellen bieten da allenfalls einen ersten Eindruck. Wichtig sind Ausmaß und Schwere der Verletzung, die dadurch hervorgerufenen Schmerzen, die Lebensbeeinträchtigungen, die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und die Schwere der Schuld. Neben einer einmaligen Schmerzensgeldzahlung kommen fortlaufende Renten in Betracht
Die Verhandlungen um ein angemessenes Schmerzensgeld - ob mit den Versicherungen oder vor Gericht - sind oft hart und langwierig und mit großen psychischen Belastungen verbunden. Den richtigen Betrag einzufordern ist häufig eine Gratwanderung, zumal sich auch Schmerzensgeldtabellen nur an früheren Urteilen orientieren aber keineswegs verbindliche Beträge enthalten. Verständlich, wenn man bedenkt, dass doch keine Verletzung wie die andere ist, auch wenn medizinisch die selbe Diagnose gestellt wird.

Unsere Anwälte können Ihnen in einem ersten Gespräch helfen, zum Beispiel die Höhe Ihres Anspruches einzuschätzen, eine von der Versicherung angebotene Summen zu überprüfen oder Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen geben.
Achtung! Unterzeichnen Sie keine von wem auch immer vorgelegten Erklärungen ohne mit einem Anwalt Rücksprache gehalten zu haben! Dies kann besonders bei auftretenden Spätschäden sehr weitreichende Folgen haben!

Stand: 25.11.2010

   
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