Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schlechtleistung
Die Schlechtleistung ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht. Eine Schlechtleistung liegt dann vor, wenn die Leistungspflicht zwar grundsätzlich erfüllt wurde, aber die Art und Weise der Erfüllung mangelhaft ist. Für viele Arten von Verträgen, so beispielsweise im Rahmen eines Kaufvertrags, Mietvertrags, Werkvertrags oder Reisevertrages sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besondere Vorschriften für die Gewährleistung im Falle einer Schlechtleistung vor.
In allen sonstigen, nicht speziell geregelten Fällen wird die Schlechtleistung als allgemeine Leistungsstörung behandelt und zieht die in den §§280, 281 und 323 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Folgen nach sich. Diese Folgen können sein Schadensersatz neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und Rücktrittsrechte.
Den Begriff der Schlechtleistung gibt es auch im Arbeitsrecht. Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können im Einzelfall eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Allerdings herrschen hierfür nach der Rechtsprechung strenge Voraussetzungen. Eine reduzierte Leistungsfähigkeit alleine reicht nicht aus. Vielmehr muss hinzukommen, dass der Arbeitnehmer seine Leistungsfähigkeit über einen länger andauernden Zeitraum hinweg nicht voll ausgeschöpft hat. Den Nachweis hierfür muss der Arbeitgeber antreten.
Fragen zu dem umfangreichen Komplex der Schlechtleistung lassen sich leicht mit Hilfe eines Kooperationsanwalts für Zivilrecht am Telefon der Deutschen Anwaltshotline klären! Stand: 23.11.2011