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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schadensersatzrecht

Dieses Rechtsgebiet ist von äußerster Praxisrelevanz und befasst sich mit der Problematik, wann, wer, wem und in welcher Höhe für einen erlittenen Schaden Ersatz leisten muss. Es beantwortet auch die Frage, ob und in welcher Höhe überhaupt ein Schaden eingetreten ist, der ersetzt werden müsste. Schadensersatzansprüche können ihren Ursprung in vertraglichen oder aber in gesetzlich geregelten Rechtsbeziehungen haben. Weiter gibt es Schadensersatzansprüche nicht nur im Bereich des Zivilrechts, also im Verhältnis zwischen Bürger-Bürger (genauer: Rechtssubjekte des Privatrechts), sondern auch im Verhältnis zwischen Bürger-Staat und umgekehrt und zwischen Staat-Staat (öffentliches Recht).

Sogenannte primäre Schadensersatzansprüche entstehen unmittelbar durch das schädigende Ereignis, z.B. Beschädigung von Eigentum.
Sekundäre Schadensersatzansprüche entstehen durch die Verletzung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Pflicht, z.B. Schadensersatz anstelle der geschuldeten Vertragsleistung.

Die Konstellationen in denen Schadensersatz in Betracht kommt, sind vielfältig. Dies schon deshalb, weil der Begriff des Schadens sehr dehnbar ist. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall genau geprüft werden.

Unsere Hotline-Anwälte helfen Ihnen sofort und verständlich per Telefon weiter.
Stand: 05.08.2011

   
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