Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schadensersatz
Schadensersatz bedeutet allgemein den Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens durch den Schädiger oder den zum Ausgleich Verpflichteten.
Sogenannte primäre Schadensersatzansprüche entstehen unmittelbar durch das schädigende Ereignis, z.B. Beschädigung von Eigentum. Sekundäre Schadensersatzansprüche entstehen durch die Verletzung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Pflicht, z.B. Schadensersatz anstelle der geschuldeten Vertragsleistung. Derjenige, der aufgrund eines bestimmten Ereignisses an seinen Lebensgütern, seiner Ehre oder seinem Eigentum eine Einbuße erleidet, soll einen Ausgleich für die entstandenen Nachteile erhalten. Der Schadenbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) umfasst sowohl Vermögens- als auch Nichtvermögensschäden. Für beide gelten jedoch unterschiedliche Regeln.
Bei Fragen zum Schadensersatz können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben.
Sturz in der Hoteldusche Nürnberg (D-AH) - Wer in einer allen Gästen zugänglichen Dusche des Sauna-Bereichs eines Hotels ausrutscht und sich dabei erheblich verletzt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch den Reiseveranstalter. ...weiter lesen
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Regeln der Pflanzkunst wurden von einer Firma bei der Anlegung eines Gartens nicht beachtet Frage: Vor 6 Jahren haben wir von einer Gartenbau-Firma für viel Geld einen Garten planen und anlegen lassen.Die Gartenbau-Firma hat auch Bambus geplanzt, eine Sorte die Rhizome (Ausläufer) produziert... Antwort: Sehr geehrter Mandant,Entscheidend wird in Ihrem Fall wohl sein, wann Sie festgestellt haben, dass keine Wurzelsperre vorhanden ist.1.Sie haben vor sechs Jahren mit dem Gartenbauunternehmen einen Werkvertra ...⇒ zum vollständigen Fall
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Spielendes Kind verursacht eine Beule an einem, im Pausenhof geparkten, Lehrerauto - Wer haftet für den Schaden? Frage: Mein Sohn, 16 Jahre, hat auf dem Schulhof mit seinen Freunden Fußball gespielt. Dabei traf er das Auto eines Lehrers, der sein Auto auf eigene Gefahr auf dem Schulhof geparkt hatte. Der Schaden is... Antwort: Sehr geehrte Mandantin, Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass den Lehrer keine Mitschuld trifft. Ihr Sohn, hier die Eltern aufgrund der Minderjährigkeit, haben den Schaden in voller Höhe allei ...⇒ zum vollständigen Fall