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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sachenrecht

Unter dem Begriff des Sachenrechts versteht man die Zusammenfassung der Rechtsnormen, welche die Beziehungen einer Person zu einer Sache zum Inhalt haben. Im Gegensatz dazu regelt das Schuldrecht die Beziehungen zwischen zwei oder mehreren (natürlichen oder juristischen) Personen. Als Beispiel: das Schuldrecht regelt das Recht auf die Verschaffung einer Sache gegen einen anderen, das Sachenrecht das unmittelbare, dingliche Recht an der Sache selbst. Der schuldrechtliche Kaufvertrag begründet zum Beispiel lediglich die Pflicht des Verkäufers zur Übergabe der verkauften Sache an den Käufer und zur Übertragung des Eigentums. Er lässt aber die dingliche Rechtslage - das Eigentum - unberührt. Das Eigentum muss erst durch ein besonderes, dingliches Rechtsgeschäft übertragen werden. Als dingliches Recht und damit absolutes Recht, kommt zum Beispiel das Eigentum in Betracht, als das umfassende, grundsätzlich unbeschränkte Recht an einer Sache. Weitere Rechte sind die verschiedenen Besitzformen. Bei Fragen zum Sachenrecht wird Ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline binnen weniger Minuten weiterhelfen können.
Stand: 14.12.2010
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