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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Rückzahlungsanspruch

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rückzahlungsanspruch

Ein Rückzahlungsanspruch, auch Rückerstattungsanspruch genannt, ergibt sich unter anderem bei Überzahlungen oder bei der Rückabwicklung von Verträgen. Oder auch der Rückzahlungsanspruch nach unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen etwa bei pflichtwidrig unrichtigen Angaben bei Antragstellung. Er kann aus den Vorschriften des Zivilrechtes oder des öffentlichen Rechts ergeben.

Wird ohne Rechtsgrund ein Geldbetrag versehentlich an einen Gläubiger überwiesen, da beispielsweise eine Rechnung doppelt bezahlt wird, so kann grundsätzlich der zu viel bezahlte Betrag zurück gefordert und damit die Rückzahlung des ohne Rechtsgrund geleisteten gefordert werden. Erfolgt eine Überweisung auf ein falsches Konto, so kommt ein zivilrechtlicher Rückzahlungsanspruch ebenso in Betracht.

Ein Rückzahlungsanspruch kann nach den Grundsätzen einer ungerechtfertigten Bereicherung jedoch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ausgeschlossen sein. Der Grund des Wegfalls der Bereicherung kann nach der Rechtsprechung darin liegen, dass etwa bei der Falschüberweisung der empfangene Betrag bereits vor Rückforderung für außergewöhnliche Dinge, welche sich der Empfänger sonst nicht verschafft hätte, ausgegeben wurde und daher der Empfänger des Geldes nicht mehr bereichert ist sowie wegen der außergewöhnlichen Ausgabe, dieser auch Aufwendungen nicht erspart hat.

Ob ein Rückzahlungsanspruch gegeben ist, muss jedoch im Einzelfall festgestellt werden.

Zu allen Fragen betreffend Rückzahlungsansprüche berät Sie ein in diesen Rechtsgebieten erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen, insbesondere etwaige Verträge oder Abrechnungen bereit.
Stand: 13.01.2011

   
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