Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rückzahlungen
Von Rückzahlungen wird im Regelfall dann gesprochen, wenn ein im Wege des Darlehens gewährter Geldbetrag an den Darlehensnehmer zurückbezahlt wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird in diesem Fall auch von "geliehenem Geld" gesprochen. Art und Weise der Rückzahlung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Weiter entsteht eine Rückzahlungspflicht dann, wenn Geldleistungen unrechtmäßig vereinnahmt wurden. Beispielsweise sind zu Unrecht erhaltene Sozial- oder Förderleistungen zurückzuzahlen. Andererseits können Rückzahlungen auch dann erwartet werden, wenn irrtümlich zu viel bezahlt wurde.
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Stand: 27.01.2011
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