Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema rückwirkend
Grundsätzlich entfalten Rechtsänderungen und Gesetzesnormen ihre Wirkung mit Inkrafttreten und somit für die Zukunft und nicht rückwirkend für in der Vergangenheit liegende Tatbestände. Jedoch verbieten das Rechtsstaatprinzip und auch die Rechtssicherheit nicht in jedem Falle die Rückwirkung von Gesetzen. Keine echte Rückwirkung liegt nämlich dann vor, wenn eine neue Regelung, die Unklarheiten und Zweifel beseitigen soll, auf noch nicht abgeschlossene Tatbestände anzuwenden ist. Auch erlauben besondere Regelungen, eine Aufhebung von Entscheidungen sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten des Betroffenen für die Vergangenheit - somit rückwirkend - insbesondere im öffentlichen Recht.
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Stand: 27.01.2011
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