Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rücktritt von Kaufverträgen
Von einem wirksam zustande gekommenen Vertrag kann man zurücktreten, wenn ein Rücktrittsrecht besteht. Ein solches Rücktrittsrecht ergibt sich aus dem Gesetz, kann aber auch vertraglich vereinbart werden. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht z.B., wenn eine Kaufsache mangelhaft ist und vom Verkäufer nicht nachgebessert wird oder werden kann. Der Rücktritt muss dann dem Verkäufer erklärt werden. Nach dem Rücktritt werden die jeweils erbrachten Leistungen zurückgegeben, dies ist die sog. Rückabwicklung.
Täglich geben unsere Anwälte Hilfe bei Fragen, ob ein Rücktrittsrecht im konkreten Fall besteht und wie man es geltend machen kann.
Dabei ist jedes Problem des Rücktrittsrechts je nach dem vorliegenden Einzelfall unterschiedlich. Viele Fragen zu diesen Themen lassen sich von einem in dem jeweiligen Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit.
Stand: 02.11.2010