Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rücktritt vom Vertrag
Unter Rücktrittsrecht versteht man die vertragliche oder gesetzliche Möglichkeit von einem geschlossenen Vertrag Abstand zu nehmen. Der Vertrag wird rückabgewickelt, und das bereits Empfangene ist dem jeweils anderen Vertragspartner zurückzugeben. Ein solches Rücktrittsrecht kann aufgrund von Verzug, Gewährleistungen oder anderen vertraglichen Leistungsstörungen bestehen. Siehe z.B. BGB § 323 "Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung".
Täglich geben unsere Anwälte Hilfe bei Fragen, ob ein Rücktrittsrecht im konkreten Fall besteht und wie man es geltend machen kann.
Dabei ist jedes Problem des Rücktrittsrechts je nach dem vorliegenden Einzelfall unterschiedlich. Viele Fragen zu diesen Themen lassen sich von einem in dem jeweiligen Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit.
Stand: 27.01.2011
Interessante Beiträge zum Thema Rücktritt vom Vertrag
Neuwagen muss im Prospekt angegebene Geschwindigkeit erreichen Nürnberg (D-AH) - Neuwagen müssen die im Verkaufsprospekt angegebene Höchstgeschwindigkeit erreichen. Bei einer Abweichung von mehr als fünf Prozent liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein Sachmangel ...weiter lesen