Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rücktritt
Unter Rücktrittsrecht versteht man die (ausdrücklich) vertragliche vereinbarte oder gesetzliche Möglichkeit, von einem geschlossenen Vertrag Abstand zu nehmen. Der Rücktritt muss dem Vertragspartner gegenüber erklärt werden. Nach dem Rücktritt ist das bereits Erhaltene dem jeweils anderen Vertragspartner zurückzugeben. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht kann aufgrund von Verzug, Gewährleistungen oder anderen vertraglichen Leistungsstörungen bestehen. Siehe z.B. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 323 "Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung". Vom Rücktrittsrecht ist das Recht zum Widerruf eines Vertrags zu unterscheiden. Ein Verbrauchervertrag kann, wenn er beispielsweise als Haustürgeschäft geschlossen wurde, widerrufen werden. Dies muss innerhalb von 14 Tagen geschehen, wenn über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurde. Ein Rücktritt von einem Mietvertrag ist nicht möglich. Aufgrund der Besonderheiten des Mietverhältnisses kann der Mietvertrag nur gekündigt werden.
Die Anwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne in allen Fragen zum Rücktritt. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit. Stand: 23.11.2010
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