Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rücksendung
Wer eine einmal gekaufte Ware einfach zurückschickt, hat damit nicht etwa den Kaufvertrag beendet und einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Insoweit gilt: Vertrag ist Vertrag und der Verkäufer kann die zurückgeschickte Ware deshalb auf Kosten des Käufers erneut zuschicken oder aber auch auf seine Gefahr einfach nur liegen lassen.
Insoweit ist also Vorsicht geboten. Ein besonderer Anspruch auf Rücksendung besteht nur in besonderen Fällen, wenn beispielsweise im Internet gekauft worden ist oder aber Haustür- und Verbrauchergeschäfte vorliegen. In solchen Fällen kann die Rücksendung mit der Erklärung verbunden werden, dass das Geschäft nicht mehr gewollt ist und dann entsteht auch ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Die Voraussetzungen sind aber jeweils im Einzelfall zu prüfen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 21.04.2011
Online gekauftes Notebook Nürnberg (D-AH) - Das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht gilt auch für die Rücksendung eines Notebooks, das erst per online-Bestellung nach den Wünschen des Kunden konfiguriert wurde. Zumindest dann, wenn die Zusammenstellung ...weiter lesen
Retour-Kosten bei Internet-Versand Nürnberg (D-AH) - Wem eine per Internet bestellte Ware nach Erhalt nicht gefällt, kann sie in der Regel kommentarlos zurücksenden. Und der Händler darf seinerseits bei einem Bagatellwert von unter 40 Euro die dabei anfallenden ...weiter lesen