Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rücklastschrift
Das Lastschriftverfahren ist eine Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Anders als bei der Überweisung geht hier die Initiative vom Gläubiger aus, der eine Forderung seiner Bank bekannt gibt. Diese erteilt ihm eine vorläufige Gutschrift und zieht den Betrag von der Schuldnerbank ein, die ihrerseits das Konto des Schuldners entsprechend belastet. Der Schuldner kann dem Einzug widersprechen. Es erfolgt dann eine Rücklastschrift.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 21.04.2011
Überteuerte Rücklastschrift Nürnberg (D-AH) - Eine Fluggesellschaft darf pro Buchung nicht einfach 50 Euro Bearbeitungsgebühr pauschal auf den Preis aufschlagen, wenn die beim Vertragsabschluss vereinbarte Lastschrift vom Bankkonto des Passagiers selbst ...weiter lesen