Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rückgaberecht
Wann steht mir ein Rückgaberecht zu? Sie haben ein Produkt gekauft, und wollen wissen, in welchem Fall Sie den Artikel zurückgeben können?
Ein Rückgaberecht bedeutet entweder Umtausch eines bestellten Artikels oder Rückgabe durch Rücksendung. Das Rückgaberecht, quasi als Ersatz des Widerrufsrechts ist dem Bereich des Schuldrechts zuzuordnen, und spielt die größte Rolle im Rahmen von Verbraucherverträgen. Gemäß § 356 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen bei Vertragsschluss durch ein Rückgaberecht ersetzt werden. Allerdings gilt das Rückgaberecht nicht generell, sondern nur dort, wo es entweder vertraglich vereinbart oder ausdrücklich im Gesetz geregelt ist. Den häufigsten Fall eines gesetzlichen Rückgaberechts bilden die sog. Fernabsatzverträge, vgl. § 312 b BGB. Gemeint sind damit in erster Linie die Verträge mit Versandhäusern, bei denen der Verbraucher den bestellten und erhaltenen Artikel ohne Angabe von Gründen zurückschicken kann.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 10.02.2011