Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rückabwicklung
Die Rückabwicklung eines Vertrages spielt dann eine Rolle, wenn der Vertrag nachträglich durch Rücktritt oder Widerruf oder beiderseitige Aufhebung wieder rückgängig gemacht werden soll.
Dann ist für die einzelnen Leistungspflichten (wer muss das Paket auf seine Kosten zurücksenden, muss zuerst überwiesen werden, wer trägt die Kosten der Abwicklung) entscheidend, um was für einen Kauf es sich gehandelt hat und wer welche Leistungspflichten hat.
Falls eine zeitnahe Rückgewähr der Leistungen nicht erfolgt, ist es zweckmäßig, eine Frist mit Einschreiben/Rückschein zu setzen um ggf. eine Inverzugsetzung und damit die Möglichkeit der Geltendmachung etwaiger Verzugszinsen zu gewährleisten.
Sollte nach einer Fristsetzung immer noch keine Rückgewähr der Leistungen erfolgt sein, kann diese auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Bei weiteren Rückfragen unterstützen Sie gerne die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline via E-Mail oder Telefon. Stand: 02.11.2010
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