Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Reklamationszeit
Eine Reklamation stellt allgemein die Beanstandung nicht vertragsgemäßer Leistungen dar. Die Geltendmachung von Sach- oder Rechtsmängel fällt hierunter.
Eine Reklamationszeit, innerhalb derer ein Mangel geltend zu machen ist, kann sich zunächst aus einem Vertrag oder aus allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Verjährungsfristen der Mängelansprüche zu beachten. Überdies ist die so genannte Beweislastumkehr im Kaufrecht von sechs Monaten seit Gefahrübergang bei Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs zu beachten.
Zu allen Fragen betreffend die Reklamationszeit und andere Fristen berät Sie ein in diesen Rechtsgebieten erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen, insbesondere etwaige Verträge oder Abrechnungen bereit.