"Regress" bedeutet "Rückgriff" und meint im juristischen Sinn die Weiterreichung eines Schadens oder Nachteils an jemanden, der nicht der direkte Vertragspartner ist, aber zumindest indirekt diesen Schaden verursacht hat.
Es kommt also zu einem Mehrpersonenverhältnis in Form einer Kette. Das geläufigste Beispiel ist eine fehlerhafte Ware, die vom Kunden an den Verkäufer zurückgegeben wird, der den Kaufpreis erstattet. Es bleibt ein Schaden beim Verkäufer, der keinen Kaufpreis mehr hat und eine defekte Ware. Also kann er im Regelfall Regress beim Großhändler nehmen, der ihm die Ware geliefert hat.
Auch in vielen anderen Konstellationen kommen Regressmöglichkeiten in Frage.
Wie sich die Rechtslage mit ihren Ausschlüssen und Fristen in Ihrem Fall verhält, darüber berät Sie ein zugelassener Rechtsanwalt oft in wenigen Minuten. In komplexeren Fällen gibt er Ihnen wichtige Hinweise für das weitere Vorgehen in Ihrem Fall.
Stand: 29.10.2010