Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsformen
Im Rechtsverkehr treten nicht nur Einzelpersonen auf, sondern auch mehrere Personen in Zusammenschlüssen, die mit verschiedenen Rechtsformen gebildet werden können. Die häufigsten Rechtsformen sind dabei: Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), GmbH & Co. KG, GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die Aktiengesellschaft (AG).
Neu hinzugetreten ist seit 2008 die sog. Unternehmergesellschaft (UG). Seitdem ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Damit ist es Gründern möglich eine Unternehmergesellschaft zu gründen, die sich Mini-GmbH nennt. Dabei stellt die Unternehmergesellschaft eine Unterform der traditionellen GmbH dar. Der bedeutendste Unterschied liegt in der Höhe des Stammkapitals. Während für die herkömmliche GmbH 25.000 Euro Stammkapital aufgebracht werden müssen, ist es bei der Mini GmbH nur noch 1 Euro; daher auch die Bezeichnung 1 Euro GmbH.
Für Fragen über die richtige Rechtsform beraten Sie gerne die Anwälte der Deutschen Rechtsanwaltshotline.
Stand: 10.02.2011