Wenn man den Begriff Recht als die Summe aller gesellschaftlicher Normen auffasst, die in der BRD einem geordneten Zusammenleben der einzelnen Bürger zugrunde gelegt werden, ist einem bei der Anzahl der etlichen zehntausend Normen klar, warum in den meisten Fällen eine Beratung notwendig ist, wenn man zu seinem eigenem Recht kommen will. Meistens ist dem Nichtjuristen unklar, welche Regelungen denn nun alle einschlägig sind.
Bei der Frage, welchem Rechtsgebiet ein Sachverhalt einzuordnen ist, kann es Überschneidungen geben. So ist es zum Beispiel möglich, dass ein Sachverhalt im Zivilrecht sowohl das Familienrecht als auch das Erbrecht betrifft. Oder im Bereich des Strafrechts kann es sein, dass Fragen des Sachenrechts (Zivilrecht) behandelt werden müssen und das deren Beantwortung für die strafrechtliche Begutachtung relevant ist.
Häufig gibt es neben den offensichtlichen Normen noch andere, die einem Laien verborgen bleiben. Und es gibt viele Normen, die normative Tatbestandsmerkmale haben. Diese normativen Tatbestandsmerkmale bedürfen einer juristischen Bewertung, um definiert zu werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es um eine fremde Sache oder um eine Urkunde oder um die Frage geht, ob ein Verhalten sittenwidrig ist. Daneben gibt es in manchen Fällen eine sog. Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung, die berücksichtigt werden muss. Und wenn man aufgrund einer bestehenden gesetzlichen Anspruchsgrundlage Rechte gelten machen kann, kann es sein, dass die Gegenpartei Verteidigungsmöglichkeiten hat. Diese lassen sich vielleicht nicht sofort erkennen, sind aber bei einer juristischen Auseinandersetzung unbedingt zu beachten. Wenn man aber auf Nummer sicher gehen will, kommt man um eine anwaltliche Beratung nicht herum. |