Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung ist ein Begriff aus dem Zivilrecht. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Eine Leistung ist demnach nach dem Kalender bestimmt, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses berechnet werden kann. Zulässig ist gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB demnach "10 Tage nach Bestellung", da dass Bestelldatum bei Vertragsschluss bekannt ist, und somit eine Berechnung bei Vertragsschluss möglich ist. "10 Tage nach Rechnungsstellung" ist dagegen nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht zulässig, da zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht bekannt ist. Bei Fragen zur Rechnungsstellung können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben. Stand: 21.04.2011