Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ratenzahlung
Besteht die vertragliche Gegenleistung in der Verpflichtung zur Leistung eines Geldbetrages, so ist dieser bei Eintritt der Fälligkeit der Zahlung in einem Betrag an den Gläubiger zu leisten. Die Parteien können hiervon jedoch eine abweichende Vereinbarung treffen, etwa, dass die Summe in mehreren gleichen Teilbeträgen in regelmäßigen Abständen zu zahlen ist. Eine Ratenzahlung liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Summe in regelmäßigen Teilbeträgen an den anderen Vertragspartner zu entrichten ist. Zum Gegenstand einer Ratenzahlungsvereinbarung gehört in der Regel zugleich die Vereinbarung von Zinsen für die ratenweise Tilgung des vertraglich vereinbarten Betrages.
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Stand: 21.12.2010
Stotternde Ratenzahlung - Gesamtschuld verjährt später Nürnberg (D-AH) - Wer Schulden oder offene Rechnungen gemächlich per Ratenzahlung abstottert, darf nicht darauf spekulieren, dass der Restbetrag dabei irgendwann verjährt. Denn die Verjährungsfrist beginnt mit jeder gezahlten ...weiter lesen
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Erfolglose Anfechtung eines Vollstreckungsbescheids - Was kann man weiterhin unternehmen? Frage: Ich habe einen Vollstreckungsbescheid erfolglos angefochten. Daraufhin habe ich mich mit dem Anwalt der gegnerischen Partei, an den auch die Zahlung der Forderung geht, auf eine Ratenzahlung geeinigt... Antwort: Sie schreiben, dass Sie zivilrechtlich gestritten haben und gegen Forderung eines Anspruchstellers, des so genannten Gläubigers, unterlegen waren. Aus Ihrer Anfrage geht nicht ganz hervor, ob letztendlic ...⇒ zum vollständigen Fall