Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ratenkauf
Beim Ratenkauf einigen sich Verkäufer und Käufer darauf, dass der Käufer den Kaufpreis nicht auf einmal, sondern in meist monatlichen Teilzahlungen erbringen muss.
Beim Ratenkauf hat der Käufer, sofern er Verbraucher ist und sein Vertragspartner Unternehmer, ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Er kann also innerhalb zwei Wochen einen bereits geschlossenen Ratenkaufvertrag widerrufen.
Der Gesetzgeber hat den Unternehmer Verkäufer verpflichtet, den Verbraucher Kunden entsprechend über sein Widerrufsrecht zu belehren. Das heißt er muss den Kunden sowohl über die Möglichkeit des Widerrufs als auch über die Frist belehren.
Gleichwohl ist für den Verbraucher die Ratenzahlung in mehrfacher Hinsicht ein risikohaftes Geschäft. Nicht zu unterschätzen sind folgende Punkte: Die Einräumung eines in der Zukunft liegenden Zahlungsziels (in Zukunft liegender Zahlungsziele) erleichtern ihm die Kaufentscheidung, oftmals vergisst der Käufer darüber seine derzeitigen Vermögensverhältnisse, die in den Hintergrund treten, weil er ja nicht bar zahlen muss. Meist kommt hinzu, dass er für die Ware, die er erst später zahlen muss, regelmäßig mehr zahlt als bei Barzahlung.
Fragen zum Ratenkauf beantworten Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne telefonisch oder per E-Mail.
Stand: 11.11.2010