Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rahmenvertrag
Einen Rahmenvertrag abzuschließen bedeutet in der Regel, dass sich die Vertragsparteien dazu verpflichten, bestimmte Einzelverträge zu bestimmten Bedingungen abzuschließen. Rahmenverträge betreffen dabei zumeist die generelle Zusammenarbeit in einem Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis oder ein Verkäufer-Käufer-Verhältnis. Deshalb werden Rahmenverträge üblicherweise vereinbart, um zwar grundsätzliche Aspekte der Zusammenarbeit zu regeln, dabei soll aber für konkrete Einzelfälle durchaus Spielraum verbleiben.
Betrifft der Rahmenvertrag etwa Warenlieferungen können etwa die Menge und der Zeitrahmen für die Abnahme eines Produktes vereinbart werden. So können Käufer den Vorteil, dass durch die Abnahme größerer Mengen im Normalfall ein niedrigerer Preis erzielt werden kann nutzen und die Produkte können einfach abgerufen werden. Vorteil für den Verkäufer haben Rahmenverträge dergestalt, dass sie ihren Absatz absichern können und die Produktion planbar wird.
Tauchen in der Geschäftsverbindung Probleme auf, so ist immer zwischen dem Rahmenvertrag und dem Einzelvertrag zu unterscheiden. Denn die Störungen im Einzelvertrag haben keine Auswirkungen auf den Rahmenvertrag.
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Stand: 11.11.2010
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