Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Prospekthaftung
Die Prospekthaftung betrifft den Themenkomplex Neuemissionen von Wertpapieren. Dabei wird zumeist ein sog. Emissionsprospekt erstellt. Dieser Prospekt soll die für die Beurteilung der Wertpapiere wesentlichen Angaben enthalten. Der Anleger erhält dadurch die Möglichkeit, sich ein zutreffendes Bild von der Emittentin und den ihm angebotenen Wertpapieren zu verschaffen.
Der Prospekt ist dementsprechend eine der wesentlichen Grundlagen für die Anlageentscheidung. Die in den §§ 44 ff. des Börsengesetzes geregelte börsengesetzliche Prospekthaftung schützt den Anleger für den Fall, dass er Wertpapiere aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Prospekts erworben und einen entsprechenden Schaden erlitten hat.
Mit dem Verkaufsprospektgesetz aus dem Jahre 1990 wurde die Pflicht begründet,einen Prospekt über das Angebot von Wertpapieren zu veröffentlichen. Seit dem 01.07.2005 ist diese Pflicht im Wertpapierprosektgesetz enthalten. Nach den Vorschriften der vorgenannten Gesetze haften die Prospektverantwortlichen für Prospektfehler.
Bei Fragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Verfügung. Stand: 26.01.2012