Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Privatrecht
Im Deutschen Rechtssystem unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem öffentlichen Recht, also dem Recht, welches hinsichtlich des Über-/Unterordnungsverhältnisses von Staat und Bürger ergeht, und dem Privatrecht, welches grundsätzlich vom Prinzip der Gleichordnung der am Rechtssystem beteiligten Personen geprägt ist.
Unter das Privatrecht fällt auch das Zivilrecht, insbesondere das Bürgerliche Recht, das Handels-, Gesellschafts-, Wertpapier- und Urheberrecht, um nur einige zu nennen. All diese Rechtsgebiete regeln die Beziehungen einzelner gleichberechtigter Mitglieder der Gemeinschaft, unabhängig, ob dies natürliche oder juristische Personen sind. Das Privatrecht berührt damit jeden Tag alle Menschen vielfach, sei es im Bereich der Miete, im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen (Kauf, Versicherung, Verkehrsunfälle) oder beim täglichen Einkauf.
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