Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Privatgelände
Wer Eigentümer eines Grundstücks ist, unterliegt bei der Benutzung grundsätzlich verschiedenen privatrechtlichen als auch öffentlichen- rechtlichen Vorschriften. Diese betreffen z.B. den Schallschutz, Geruchsbelästigungen und viele andere Dinge mehr. Insbesondere sind natürlich auch steuerrechtliche Vorschriften zu beachten. Im Falle einer Bebauung müssen die vielfältigen baurechtlichen Vorschriften beachtet werden, die sich sowohl im Bundesrecht als auch im Landesrecht finden. Wer als Eigentümer sein Grundstück einem Mieter oder Pächter überlässt, haftet unter gewissen Umständen auch für deren Verhalten. Der Eigentümer kann Unbefugten den Zutritt zum Grundstück verbieten und erforderlichenfalls Strafantrag wegen Hausfriedenbruchs stellen. Im Falle der Vermietung steht dieses Recht auch dem Mieter zu.
Bei Fragen rund um ein Privatgelände können viele schwierige Rechtsfragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können.
Stand: 02.11.2010
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