Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema PKW Kauf
Der Kaufvertrag über ein Pkw kommt wie jeder Kaufvertrag durch zwei aufeinander in Bezug abgegebene Willenserklärungen zustande, die man Angebot und Annahme nennt. Als wesentliche Teile des Kaufvertrages sind Angaben über die vertragsschließenden Personen, also Käufer und Verkäufer, der Kaufgegenstand (ein bestimmter Pkw) und der Kaufpreis notwendig. Nur dann liegt ein vollständiger Kaufvertrag vor.
In der Praxis werden beim Fahrzeughändler sowohl beim Gebrauchtwagen- und Neuwagenkauf häufig sog. verbindliche Bestellungen durch den Käufer unterzeichnet. Somit erfolgt hierbei das verbindliche Angebot vom Käufer, welches der Verkäufer noch annehmen muss. Die Annahme des Verkäufers erfolgt entweder durch Übergabe des Fahrzeuges gegen Zahlung des Kaufpreises oder durch eine entsprechende schriftliche Willenserklärung.
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Stand: 07.12.2010