Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pflichtverletzung
Mit jedem Vertrag werden vertragliche Pflichten begründet, Pflichten die für die logische Voraussetzung für die Erreichung des Vertragszieles sind und Neben- und Sorgfaltspflichten, die kostspielige Abweichungen von der logisch vorgedachten Erfüllung des Vertrages verhindern sollen. Außerdem gibt es noch Pflichten, die den sorgsamen Umgang mit gesetzlichen Verpflichtungen sicherstellen sollen. Das sind zum Beispiel Sorgfaltspflichten. Im Zivilrecht gibt es mehrere Vorschriften, die die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen regeln. Oft werden diese Rechtsfolgen, wie Schadensersatz oder Rücktrittsrecht, allerdings erst nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wirksam. In der Praxis wollen Anrufer oft Ihren Wunsch nach Rücktritt vom Vertrag bestätigt bekommen. Aber meistens fehlt es da noch an entsprechenden Fristen und Erklärungen. Lassen Sie sich beraten, damit Sie Ihr Recht auch durchsetzen können.
Stand: 20.04.2011
Durchwahl zum Thema Pflichtverletzung (Arbeitsrecht)
0900-1 875 012-264
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Durchwahl zum Thema Pflichtverletzung (Mietrecht)
0900-1 875 012-265
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Durchwahl zum Thema Pflichtverletzung (Zivilrecht)