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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pfandrecht

Man unterscheidet zwischen den vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten (z.B. Vermieterpfandrecht).Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht zwischen den Fahrnis- und Grundpfandrechten. Das Fahrnispfandrecht betrifft bewegliche Sachen, das Grundpfandrecht (Hypothek,Grundschuld) wird an einem Grundstück bestellt. In allen Fällen dient das Pfandrecht zur Sicherung einer Forderung. Oftmals werden Pfandrechte an beweglichen Wertgegenständen eingeräumt, um einen Kredit zu erhalten. Der Pfandleiher betreibt dieses Geschäft gewerblich. Kommt der Kreditnehmer (Verpfänder) mit der Rückzahlung in Verzug, kann der Pfandgläubiger (Kreditgeber) das Pfand nach vorheriger Androhung öffentlich versteigern und sich aus dem Erlös befriedigen. Liegt ein Urteil vor, kann aufgrund des Urteils in das Vermögen der unterlegenen Prozesspartei vollstreckt werden. Bewegliche Sachen können vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Dadurch entsteht ein Pfändungspfandrecht ohne Zustimmung des Eigentümers. Die Verwertung geschieht mittels öffentlicher Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher. Die Rechtsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne zum Pfandrecht per Telefon oder E-Mail.
Stand: 08.09.2010
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Mieter zu Unrecht vor die Tür gesetzt

Nürnberg (D-AH) - Vermieter dürfen zahlungsunwillige Mieter nicht durch Auswechseln der Türschlösser aussperren. Das gilt nach einem Bericht der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline auch dann, wenn Mieter bereits ausgezogen sind und Vermieter zurückgelassene Möbel pfänden möchten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab jetzt einem ehemaligen Mieter Recht, der nach seinem Auszug dem Vermieter noch eine Monatsmiete schuldete (Az. 10 U 199/03). Der Vermieter wollte deshalb den Abtransport der noch in dem Büro verbliebenen Möbelstücke verhindern und tauschte die Schlösser aus. Daraufhin verweigerte der Mieter die Zahlung einer weiteren und nach dem Zeitmietvertrag noch fälligen Monatsrate. Die Richter billigten seine Haltung: Bis zum Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter das Recht zum Besitz an den Mieträumen. Kann der Mieter seine Räume nicht mehr betreten, braucht er auch keine Miete zu zahlen. Daran ändert auch das Pfandrecht des Vermieters bei Mietschulden nichts. Will der Vermieter Möbel pfänden, muss er zunächst der Entfernung der Gegenstände widersprechen. Erst dann kann er in Ausnahmefällen sein Selbsthilferecht ausüben.


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