Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pfandrecht
Man unterscheidet zwischen den vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten (z.B. Vermieterpfandrecht).Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht zwischen den Fahrnis- und Grundpfandrechten. Das Fahrnispfandrecht betrifft bewegliche Sachen, das Grundpfandrecht (Hypothek,Grundschuld) wird an einem Grundstück bestellt. In allen Fällen dient das Pfandrecht zur Sicherung einer Forderung. Oftmals werden Pfandrechte an beweglichen Wertgegenständen eingeräumt, um einen Kredit zu erhalten. Der Pfandleiher betreibt dieses Geschäft gewerblich. Kommt der Kreditnehmer (Verpfänder) mit der Rückzahlung in Verzug, kann der Pfandgläubiger (Kreditgeber) das Pfand nach vorheriger Androhung öffentlich versteigern und sich aus dem Erlös befriedigen. Liegt ein Urteil vor, kann aufgrund des Urteils in das Vermögen der unterlegenen Prozesspartei vollstreckt werden. Bewegliche Sachen können vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Dadurch entsteht ein Pfändungspfandrecht ohne Zustimmung des Eigentümers. Die Verwertung geschieht mittels öffentlicher Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher.
Die Rechtsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne zum Pfandrecht per Telefon oder E-Mail. Stand: 08.09.2010
Mieter zu Unrecht vor die Tür gesetzt Nürnberg (D-AH) - Vermieter dürfen zahlungsunwillige Mieter nicht durch Auswechseln der Türschlösser aussperren. Das gilt nach einem Bericht der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline auch dann, wenn Mieter ...weiter lesen