Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Partnerverträge
Der Begriff Partnervertrag ist kein Rechtsbegriff im technischen Sinn. Von Partner(schafts)vertrag spricht man zum Beispiel im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wenn die nicht miteinander verheirateten Lebensgefährten ihr Zusammenleben rechtlich gestalten wollen.
Die Möglichkeit solche Verträge abzuschließen haben grundsätzlich alle Lebensgefährten. Einzelne Regelungen können aber wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein. Der Umstand dass einer oder beide Vertragschließenden (noch) verheiratet sind, macht eine Vereinbarung nicht ohne weiteres sittenwidrig, es sei denn der ausschließliche Zweck besteht darin, den Ehegatten oder Kinder aus einer noch bestehenden Ehe zu benachteiligen.
Als Partnervertrag kann man aber auch den Franchise-Vertrag im Rahmen des partnerschaftlichen Franchises bezeichnen.
Haben Sie weitere Fragen? Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline wissen Rat.
Stand: 14.12.2010