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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Outlets.de

Seit einigen Jahren machen viele Internetseiten von einigen wenigen Anbietern auf sich aufmerksam und erzeugen negative Publicity, weil sich der Kunde, bevor er die Website und dessen Inhalt nutzen kann, registrieren muss. Wenn er dabei die Anmeldeseite von outlets.de benutzt, muss er auf Grund der Art und Weise, wie die Seite gehalten ist, fast zwangsläufig übersehen, dass ein Hinweis enthalten ist, der auf entstehende Kosten i. H. v. 96,00 Euro pro Jahr bei Abschluss eines 2-Jahresvertrages hinweist. Nur wenn er in Kenntnis der Kosten den Vertrag abschließt, ist er auch zur Zahlung verpflichtet, ohne eine Kenntnis hiervon kommt kein wirksamer Vertrag zu Stande, so dass auch die Zahlungspflicht entfällt.

Leider haben in den letzten Wochen einige Amtsgerichte zu Gunsten von outlets.de bzw. dessen Betreiber IContent GmbH entschieden und dieser einen Zahlungsanspruch gegenüber dem vermeintlichen zugebilligt. Wichtig ist, dass es sich bei all diesen Entscheidungen um Einzelurteile handelt. Diese entfalten eine Rechtswirkung ausschließlich zwischen den beteiligten Parteien, niemals gegenüber unbeteiligten Dritten. In den letzten Tagen ist zu beobachten, dass die von der IContent GmbH als Betreiber der Internetseite www.outlets.de die Inkassogesellschaft Deutsches Zentral Inkasso eingeschaltet hat, welche unter unkommentierter Beifügung des Urteiles des Amtsgerichtes Detmold zu dessen Az. 7 C 1/11 vom 28.03.2011 der IContent GmbH einen Zahlungsanspruch zugebilligt hat. Dieses Urteil ist lediglich deshalb beigefügt, weil es den Kunden einschüchtern soll und so dessen Zahlungsbereitschaft erhöhen soll.

Lassen Sie sich unter gar keinen Umständen hierauf ein, sondern konsultieren Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens. Die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline stehen Ihnen hierfür gern zur Seite!
Stand: 09.08.2011

   
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Abofalle im Internet - Besteht in solchen Fällen eine Zahlungspflicht?
Frage: Offenbar bin ich in eine Abofalle getappt Das ist lange her, es liegt keine Erinnerung vor. Die Firma "Outlets (IContent GmbH)" schickt mir eine Rechnung über 96 Euro.Fragen: Kann ich ein "Vertragsexemplar...
Antwort: Sehr geehrter Mandant,Bei der Firma Outlets.de (Content GmbH), der Sie offensichtlich ins Netz gegangen sind, handelt es sich um eine der vielen Firmen, die überwiegend in der Internet-Abzock-Szen ...⇒ zum vollständigen Fall

Outlets.de - Kein Zugriff auf das Portal aber Kosten für ein Abo
Frage: Ich hab mich bei outlets.de (Fabrik verkauf) angemeldet, das ist eine Dienstleistung. Der vertrag dauert 2 Jahre, pro Jahr 96€. Mein anliegen: kann ich diesen vertrag auflösen? Ich komme be...
Antwort: Sehr geehrter Mandant,bei der Firma outlets.de, der Sie offensichtlich ins Netz gegangen sind, handelt es sich um eine der vielen Firmen, die überwiegend in der Internet-Abzock-Szene tätig sin ...⇒ zum vollständigen Fall

Internetbetrüger - auch nach erfolgter Zahlung können Kosten auf Sie zukommen
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Auf der Suche nach Schuhen im Internet in die Abofalle getappt
Frage: Ich habe von www.Outlets.de eine Rechnung über 96 € bekommen, weil ich mich angeblich bei ihnen angemeldet habe. Nun kann ich ein Jahr lang ihre Datenbank nutzen. Ich habe aber nur nach Bergschuhe...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin,Ich kann Ihnen nur dringend abraten, die Kosten zu überweisen. Die Internetadresse outlets.de zählt zur allgemein bekannten Internetabzocke. Davor warnen alle Verbraucherzentrale ...⇒ zum vollständigen Fall

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