Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Outlets.de
Seit einigen Jahren machen viele Internetseiten von einigen wenigen Anbietern auf sich aufmerksam und erzeugen negative Publicity, weil sich der Kunde, bevor er die Website und dessen Inhalt nutzen kann, registrieren muss. Wenn er dabei die Anmeldeseite von outlets.de benutzt, muss er auf Grund der Art und Weise, wie die Seite gehalten ist, fast zwangsläufig übersehen, dass ein Hinweis enthalten ist, der auf entstehende Kosten i. H. v. 96,00 Euro pro Jahr bei Abschluss eines 2-Jahresvertrages hinweist. Nur wenn er in Kenntnis der Kosten den Vertrag abschließt, ist er auch zur Zahlung verpflichtet, ohne eine Kenntnis hiervon kommt kein wirksamer Vertrag zu Stande, so dass auch die Zahlungspflicht entfällt.
Leider haben in den letzten Wochen einige Amtsgerichte zu Gunsten von outlets.de bzw. dessen Betreiber IContent GmbH entschieden und dieser einen Zahlungsanspruch gegenüber dem vermeintlichen zugebilligt. Wichtig ist, dass es sich bei all diesen Entscheidungen um Einzelurteile handelt. Diese entfalten eine Rechtswirkung ausschließlich zwischen den beteiligten Parteien, niemals gegenüber unbeteiligten Dritten. In den letzten Tagen ist zu beobachten, dass die von der IContent GmbH als Betreiber der Internetseite www.outlets.de die Inkassogesellschaft Deutsches Zentral Inkasso eingeschaltet hat, welche unter unkommentierter Beifügung des Urteiles des Amtsgerichtes Detmold zu dessen Az. 7 C 1/11 vom 28.03.2011 der IContent GmbH einen Zahlungsanspruch zugebilligt hat. Dieses Urteil ist lediglich deshalb beigefügt, weil es den Kunden einschüchtern soll und so dessen Zahlungsbereitschaft erhöhen soll.
Lassen Sie sich unter gar keinen Umständen hierauf ein, sondern konsultieren Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens. Die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline stehen Ihnen hierfür gern zur Seite! Stand: 09.08.2011
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