Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nutzungsrecht
Der Begriff Nutzungsrecht ist ein sehr allgemeiner Begriff. Er bezeichnet die Berechtigung eine bestimmte Sache nutzen zu dürfen. Das Nutzungsrecht kann sich aus den verschiedensten Gründen ergeben, insbesondere aus dem Eigentumsrecht an einer Sache, durch einen Mietvertrag, aus einem Leihvertrag, einem Pachtvertrag, einer Grunddienstbarkeit oder einem Wegerecht oder einem sonstigen Recht, auch aus einem öffentlichen Recht. Zumeist geht das Nutzungsrecht mit einem Recht zum Besitz einher.
Wird ein Mietvertrag vereinbart, so erfolgt das Nutzungsrecht gegen Entgelt. Der Mieter ist kraft des geschlossenen Mietvertrages berechtigt, die Mietsache gegen den vereinbarten Mietzins zu nutzen. Der Mieter erwirbt mit dem Mietvertrag sowohl ein Nutzungsrecht, als auch das Recht zum unmittelbaren Besitz der Mietsache.
Nach Ablauf der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Besitz an der Mietsache wieder an den Vermieter zurück zu gewähren und sein Besitz- und Nutzungsrecht erlischst mit Ablauf der Mietzeit.
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Stand: 13.01.2011
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