Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema notarieller Kaufvertrag
Ein notarieller Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag, der vor einem Notar geschlossen wird. In der Regel werden nur Kaufverträge über Immobilien in notarieller Form abgeschlossen, da dies bei Immobilienkaufverträgen gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 311 b BGB - Bürgerliches Gesetzbuch). Wird diese Form nicht eingehalten, so ist der Kaufvertrag nichtig (§ 125 BGB). Dem Notar kommt in diesem Zusammenhang eine Beratungs- und Überwachungsfunktion zu. In der Regel entwirft der Notar auch den Kaufvertrag und schickt ihn den Vertragsparteien vorab zur Überprüfung zu. Sodann wird ein Termin vereinbart, in welchem in Anwesenheit des Notars und aller Vertragsparteien der Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Ihre weiteren Fragen zum Thema notarieller Kaufvertrag beantworten Ihnen die im Immobilien- und Vertragsrecht erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne am Telefon, oft schon in wenigen Minuten. Stand: 19.10.2011