Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nebenforderung
Eine Nebenforderung ist eine Forderung, die abhängig von einer anderen Hauptforderung entstanden ist. Ohne eine Hauptforderung (z.B. Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises) kann eine Nebenforderung (z. B. Anspruch auf Zinsen) nicht entstehen. Prozesskosten, wie die Rechtsanwaltskosten, werden in einem gerichtlichen Verfahren als Nebenforderung zuzüglich des Klageanspruches geltend gemacht.
Weiteres hierzu erfahren Sie von den erfahrenen Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 21.06.2010