Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachnahme
Mit einer Versendung per Nachnahme kann der Versender sicherstellen, dass die Ware (Transportgut) dem Empfänger nur ausgehändigt wird, wenn der Nachnahmebetrag (Kaufpreis, Versendungskosten) bezahlt wird. Diese Versendungsart hat für den Versender (Verkäufer) und den Empfänger (Käufer) Vorteile. Ein gewisser Nachteil für den Versender besteht allerdings darin, dass das Transportunternehmen sich diesen Service extra bezahlen lässt. Eine Versendung per Nachnahme wird u. a. von der Deutschen Post angeboten. Wird der Nachnahmebetrag nicht bezahlt, weil der Empfänger zuhause nicht angetroffen wird, hinterlässt der Postbote eine schriftliche Benachrichtigung im Briefkasten verbunden mit der Aufforderung, die Ware bei der Post innerhalb einer bestimmten Frist abzuholen. Von dem entgegengenommenen Nachnahmebetrag bringt die Post das ihr zustehende Beförderungsentgelt in Abzug und leitet den Restbetrag an den Versender weiter. Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nachnahme haben, werden Sie gerne von den Rechtsanwälten/innen der Deutschen Anwaltshotline beraten. Stand: 19.10.2010