Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema mündliche Verträge
Ein Vertrag ist ein durch übereinstimmend abgegebene Willenserklärungen und auf einen bestimmten rechtlichen Erfolg gerichtetes Abkommen zwischen mindestens zwei Parteien.
Mündliche Verträge sind zwar grundsätzlich ebenso gültig wie schriftliche Verträge, dennoch haben sie einen entscheidenden Nachteil. Im Gegensatz zu einem schriftlichen Vertrag hat man bei einem mündlich geschlossenen Vertrag schlicht und einfach nichts in der Hand. Dies wird spätestens dann zum ernsthaften Problem, wenn bei Abwicklung des Vertrages etwas nicht oder nicht in der vereinbarten Weise erfüllt wird, da hier eben nichts vorgelegt werden kann, um die jeweilige Vereinbarung auch zu beweisen. Kommt es zum Streit, so muss derjenige, der sich auf eine für ihn günstige vertragliche Regelung beruft, diese auch beweisen. Dies gestaltet sich ohne schriftliche Vertragsurkunde regelmäßig als schwierig.
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Stand: 03.12.2010