Als Mandant bezeichnet man den Auftraggeber (Kunden) eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters. Auch Vermögensverwalter oder Unternehmensberater bezeichnen Ihre Auftraggeber als Mandanten. Ärzte sprechen hingegen von Klienten oder Patienten und Bauunternehmer von ihren Auftraggebern. Den entsprechenden Auftrag nennt man Mandat, die Beauftragung die Mandatierung. Wer einen Rechtsanwalt mandatiert, schließt mit ihm einen Vertrag ab. Dieser Vertrag, das Mandat, hat immer einen bestimmten Inhalt. Beispielsweise kann der Mandant wünschen, dass der Rechtsanwalt für ihn bei einem Zivilgericht eine Zahlungsklage einreicht. Oder der Mandant will wegen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vertreten werden. Immer sollte klar sein, welchen Umfang das Mandat hat und welche Vergütung anfällt oder anfallen kann. Die Vergütung richtet sich nach der Art der Tätigkeit und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vereinbarung über die Vergütung.
Sind Sie Mandant und haben Fragen zum ihrem Mandat oder Anwaltsvertrag, helfen Ihnen unsere auf Zivilrecht spezialisierten Rechtsanwälte/innen gerne mit Rat weiter.
Stand: 08.09.2010
Steuerberater haftet nicht für Phantomlohn Nürnberg (D-AH) - Zu den Pflichten eines Steuerberaters gehört nicht die Beratung in Fragen der Sozialversicherung. Wird eine von ihm steuerrechtlich betreute Firma wegen falscher Sozialabgaben belangt, steht ihm trotzdem ...weiter lesen
Nebenkosten-Abrechnung nicht angekommen Nürnberg (D-AH) - Ein Hausbesitzer muss im Streitfall zweifelsfrei beweisen können, dass seine Mieter die letzte Abrechnung der Nebenkosten fristgemäß erhalten haben. Ein entsprechender Ausgangsbeleg der eigenen Post reicht ...weiter lesen