Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mahnschreiben
Unter dem Begriff Mahnung versteht man das an den Schuldner gerichtete Verlangen des Gläubigers, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Mit einem Mahnschreiben wird der Schuldner zur Zahlung ermahnt und bei Fälligkeit der Forderung in Verzug gesetzt. Durch den Verzug ist der Schuldner dem Gläubiger zum Ersatz des Verzugsschadens (z.B. Zinsen, Anwaltskosten) verpflichtet. Ein Mahnschreiben sollte enthalten:
- genaue Absender- und Gläubigerbezeichnung, - genaue Forderungsbezeichnung, - Hinweis, dass die Schuld eingefordert wird, - Angabe des Kontos, auf das eingezahlt werden soll.
Das Gesetz setzt vielfach das Vorliegen einer wirksamen Mahnung voraus, bevor weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden können. Eine wirksame Mahnung ist somit zentrale Voraussetzung für viele Bereiche des deutschen Rechts.
Wichtig ist die Mahnung insbesondere für die Zahlung von Verzugszinsen, für die Geltendmachung eines durch den Verzug des Schuldners entstandenen Schadens und im Unterhaltsrecht. Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhandene Unterlagen wie z.B. Verträge oder Schriftverkehr bereit. bereit.
Stand: 19.10.2010
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