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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Mahnbescheid

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mahnbescheid

Ein Mahnbescheid ist in etwa eine vereinfachte Klageerhebung.

Ein Gläubiger (Antragsteller) kann wegen eines Anspruchs auf Zahlung beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen, um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Das Gericht prüft den Antrag nur auf Formalien, jedoch nicht die Berechtigung des Anspruchs. Nach Erlass wird der Mahnbescheid dem Antragsgegner zugestellt. Will er sich verteidigen und legt er deshalb innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch ein, kann der Gläubiger zur Durchsetzung seines Anspruchs das streitige Verfahren betreiben. Das Mahnverfahren geht dann in einen normalen Zivilrechtsstreit über.

Wann sich ein Mahnverfahren lohnt, und welche Formalien und Inhalte in Ihrem Einzelfall zu beachten sind, erfahren Sie von unseren Anwälten sofort per Telefon.

Die Anwälte beraten Sie auch, wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben.
Stand: 02.02.2012

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Mahnbescheid

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