Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lieferort
Der Lieferort ist der Ort, an den eine Ware geliefert werden muss. Bei Verbrauchergeschäften, also Geschäften zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson, ist dieser Lieferort gleichzeitig der Erfüllungsort. Das heißt, dass erst bei Übergabe an den Käufer wird die vertragliche Verpflichtung erfüllt.
Abweichende Vereinbarungen wie "Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens" sind bei Verbrauchergeschäften unzulässig, da es sich dabei um eine für den Verbraucher unangemessene nachteilige Regelung handelt. Er würde dann schon das Risiko der Versendung tragen, da der Verkäufer seine Leistung schon mit der Übergabe an das Transportunternehmen bewirkt hätte.
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Stand: 04.10.2010