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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lebensversicherung kündigen

Lebensversicherungen dienen zumeist der zusätzlichen Altersvorsorge, werden jedoch vielfach bereits vor Ablauf der vorgesehenen Laufzeit wegen unvorhergesehener Veränderungen, zumeist plötzlicher Arbeitslosigkeit, gekündigt. Doch wer die Beendigung seines Lebensversicherungsvertrags vor dem vertraglich festgelegten Ablauf plant, muss mit erheblichen Verlusten rechnen. Denn der zur Auszahlung kommende Rückkaufswert ist bei Lebensversicherungen niedrig, weil die Versicherungsgesellschaften u.a. hohe Stornogebühren bei vorzeitiger Vertragsbeendigung berechnen. Hinzu kommt, dass sich in den ersten Jahren die eingezahlten Beiträge durch die Vertragskosten und einzurechnenden Provisionen vermindern.

Um diese Verluste aufzufangen bietet sich zwar eine mögliche Stundung der Beitragszahlungen an. Diese ist jedoch nur bei einem vorübergehenden Engpass sinnvoll, da die gestundeten Beiträge nachentrichtet werden müssen. Möglich ist auch eine Beitragsfreistellung, die zwar zu einer Entlastung führt, da keine Versicherungsbeiträge mehr gezahlt werden. Auch das eingezahlte Geld verzinst sich weiter. Jedoch ist der Auszahlungsbetrag bei Fälligkeit geringer als die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme. Um sich kurzfristig liquide Mittel zu verschaffen, bietet sich als Alternative auch der Verkauf der Lebensversicherung an. Ein Verkauf hat den Vorteil, dass der Versicherungsnehmer mehr Geld für seine Versicherungspolice erhält, als von der Versicherung im Falle der Kündigung. Außerdem bleibt der Todesfallschutz erhalten. In diesem Fall übernimmt der Käufer die monatlichen Beiträge und erhält nach Ablauf des Vertrags die fällige Versicherungssumme.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 29.10.2010

   
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