Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lebensjahr
Das vollendete Lebensjahr kann rechtlich bedeutsam sein in Zusammenhang mit der Kapitalisierung von wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, wie z.B. Wohnrechten, Renten, etc. Hierfür ermittelt man die voraussichtliche durchschnittliche Lebenserwatung des Berechtigten anhand der Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes. Ausgangswert ist das erreichte Lebensalter des Berechtigten.
Hierzu beraten telefonisch oder per E-Mail die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline. Bitte halten Sie vorhandene Unterlagen bereit.
Stand: 10.06.2011
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