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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kündigung Mitgliedschaft

Unter Kündigung versteht man die einseitige Auflösung eines Vertragsverhältnisses. Sie erfolgt durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung mit dem Inhalt, dass das Schuldverhältnis - auch für die Zukunft - beendet wird. Die Bandbreite der einzelnen Beratungsthemen ist groß: sei es eine Kündigung im Bereich Mietrecht, Arbeitsrecht oder Vertragsrecht (z.B. Abos oder Fitnessvertrag).

Dabei ist jedes Problem individuell, denn z.B. sind manchmal bestimmte Formerfordernisse zu beachten. Auch eine Mitgliedschaft, z.B. in einem Verein, kann durch Kündigung beendet werden (Austritt, § 39 BGB). Der Verein bestimmt die Form und die Frist der Kündigung in seiner Satzung.

Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung besteht daneben gemäß § 314 BGB und kann nicht ausgeschlossen werden. Erforderlich ist jedoch, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der zur fristlosen Kündigung berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Abwarten an der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.
Ist der wichtige Grund die Verletzung einer vertraglichen Pflicht, muss dem Vertragspartner zunächst eine Frist zur Leistung von Abhilfe eingeräumt werden.
Nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds muss die Kündigung zeitnah erfolgen.

Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.

Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Verträge, Satzung oder Schriftverkehr bereit.


Stand: 05.04.2012

   
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