Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kooperationsverträge
Bei einem sogenannten Kooperationsvertrag handelt es sich um ein Abkommen zwischen mindestens zwei Kooperationsparteien. Ein solcher Vertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich ergehen und hat letztendlich das Ziel den Parteien generell oder aber beim Eintritt bestimmter Situationen die gegenseitige Zusammenarbeit (= Kooperation) zuzusichern.
Rechtlich werden solche Verträge vor allem dann relevant, wenn sich eine der Kooperationsparteien nicht an die vertraglich getroffenen Abmachungen hält. In einem solchen Fall gilt es dann gerichtlich zu klären, welche Ansprüche die andere(n) Partei(en) geltend machen können. Bevor das gerichtliche Verfahren gesucht wird, sollten Sie jedoch mit einem Anwalt über Ihre Chancen sprechen. Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung! Stand: 15.04.2011