Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kooperationsvereinbarung
Eine Kooperationsvereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung, die die Zusammenarbeit von z.B. Unternehmen regelt. Sinn und Zweck der Kooperation ist, bestimmte Vorteile der einzelnen Unternehmen zu bündeln und gemeinsam innerhalb der Kooperation zu nutzen. Dadurch kann ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen erzielt werden. Die einzelnen Unternehmen der Kooperation bleiben wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig. Sie bilden mit dem Kooperationspartner keine Einheit. Näheres dazu und zum Thema Kooperationsvereinbarung erfahren Sie durch einen Anruf bei der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 27.08.2010