Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Konzessionsvertrag
Ein Konzessionsvertrag ist ein Vertragsverhältnis privatrechtlicher Natur, welches zwischen Energieversorgungsunternehmen und Gebietskörperschaften geschlossen wird. Dabei gibt es Konzessionen z.B. bezüglich der Nutzung von Straßen und Wegen oder zur Versorgung mit Energie, wozu Elektrizität, Gas und Wasser gehört. Konzessionsverträge enthalten in der Regel folgende Klauseln: Wegerechtsklausel, Kontrahierungsklausel, Kostenaufteilungsklausel, Klausel über Konzessionsabgabe, Verzichtsklausel der Kommune, Regelungen über die Ablösung des Wegerechts.
Nicht verwechselt werden darf der Konzessionsvertrag dabei mit Verträgen zwischen Energieversorgern und Privatpersonen, wie z.B. dem Stromlieferungsvertrag, der nichts mit einem Konzessionsvertrag zu tun hat.
Bei Fragen zum Konzessionsvertrag stehen Ihnen unsere Kooperationsanwälte gerne beratend zur Verfügung.
Stand: 30.07.2011