Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kfz Verkauf
Beim Verkauf eines Kfz sollte der Verkäufer darauf achten, dass er einen schriftlichen Kaufvertrag schließt, insbesondere, wenn er ein Privatverkäufer ist. Dies vor dem Hintergrund, dass auch ein Privatverkäufer Gewährleistung auf das verkaufte Fahrzeug geben muss, wenn er diese nicht ausschließt. Zwar kann ein Gewährleistungsausschluss auch mündlich vereinbart werden, was aber im Streitfall schwer nachweisbar ist, es sei denn, man kann mit Zeugen dienen, welche die Vereinbarung bestätigen können. Darüber hinaus gibt es beim Kfz-Kauf oftmals Probleme dahingehend, dass die Unfalleigenschaft eines Fahrzeugs vom Verkäufer verschwiegen wird und der Käufer den Kaufvertrag dann anfechten, wenn er dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachweisen kann.
Bei Problemen und Fragen aus dem Bereich Kfz-Verkauf bzw. Kfz-Kauf können Ihnen unsere auf Verkehrsrecht spezialisierten Kooperationsanwälte per Telefon- oder E-Mail-Beratung beratend zur Seite stehen.
Stand: 30.07.2011