Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kaufvertragsrücktritt
Von einem Kaufvertrag kann man nicht ohne Weiteres - auch nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen - zurücktreten. Der Kaufvertragsrücktritt erfordert bestimmte Voraussetzungen. Die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, kann im Vertrag vereinbart werden (Rücktrittsvorbehalt). Eine zeitlich befristete Rücktrittsklausel bietet sich zum Beispiel im Falle eines Grundstückskaufvertrages an, wenn noch geklärt werden muss, ob das Grundstück bebaubar ist. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist ein Kaufvertragsrücktritt für die Fälle vorgesehen, in denen eine Vertragspartei ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Der Verkäufer kann zurücktreten, wenn er dem Käufer nach Vertragsabschluss erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat. Der Käufer kann beispielsweise zurücktreten, wenn er eine Lieferfrist oder eine Frist zur Mängelbeseitigung erfolglos gesetzt hat. Weigert sich eine Vertragspartei unberechtigt, ihre Leistung zu erbringen, so ist eine Fristsetzung entbehrlich. In diesem Fall ist der sofortige Rücktritt möglich.
Wichtiger ist der gesetzliche Rücktritt, der sich aus verschiedenen Normen des BGB ergibt. Ein Rücktrittsrecht beim Kaufvertrag kann sich aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichtleistung oder einer Nebenpflichtverletzung ergeben. Da sehr viele Faktoren eine Rolle spielen und nicht jeder Mangel ein Rücktrittsrecht gewährt, ist individuelle Beratung ratsam. Lassen Sie sich im Falle eines Rücktritts von den erfahrenen Anwälten/innen der Deutschen Anwaltshotline beraten, um Ihre Ansprüche rasch und effektiv durchzusetzen.
Stand: 19.10.2010