Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kaufvertragsrecht
Das Kaufvertragsrecht ist geregelt in den §§ 433 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Die genannten Vorschriften enthalten Regeln über die Begründung, die Abwicklung und die Gewährleistungsrechte bei Abschluss eines Kaufvertrages. Insb. die Gewährleistungsrechte können immer wieder Anlass zu rechtlichen Auseinandersetzungen sein. Da auch hier im Einzelfall gesetzliche oder vertragliche Fristen einzuhalten sind sollten sie sich frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten informieren.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 25.11.2010
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